Teil A
A, 2. Entgeltordnung
A, 2.3. Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen
25. Beschäftigte in Magazinen und Lagern
Entgeltgruppe 3
Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteherinnen und -vorsteher.
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.