Anhang III: Ordnungen zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts im Bereich der bayerischen Diözesen

6. Entsendeordnung für die Vertreter/Vertreterinnen der tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen in die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen

§ 6 Übergangsvorschrift

Einmalig kann nach Inkrafttreten der Änderungen der Ordnung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen das Entsendeverfahren abweichend von den in § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Fristen vorzeitig durch die Kommission eingeleitet werden.