Anhang III: Ordnungen zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts im Bereich der bayerischen Diözesen

6. Entsendeordnung für die Vertreter/Vertreterinnen der tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen in die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen

§ 4 Bekanntmachung der Entscheidung über die Entsendung

Die Entscheidung der Entsendung ist in den Amtsblättern der Diözesen bekannt zu machen.