Anhang III: Ordnungen zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts im Bereich der bayerischen Diözesen
6. Entsendeordnung für die Vertreter/Vertreterinnen der tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen in die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen
§ 4 Bekanntmachung der Entscheidung über die Entsendung
Die Entscheidung der Entsendung ist in den Amtsblättern der Diözesen bekannt zu machen.