Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe
C, 6. Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Anhang zu §§ 1, 3 und 4 der Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Beschäftigungsplan
Die bestehenden diözesanen Beschäftigungspläne gelten weiter.