Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe

C, 6. Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

Anhang zu §§ 1, 3 und 4 der Dienstordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

Beschäftigungsplan
Die bestehenden diözesanen Beschäftigungspläne gelten weiter.