Teil D : Sonstige Regelungen

D, 4. Arbeitszeitkontenregelung

Anlage für Religionslehrer und Religionslehrerinnen im Kirchendienst

Vereinbarung zum Arbeitsvertrag

zur Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontenregelung

(§ 10 AZKR)

Zwischen

         

dem/der

       

(Arbeitgeber)

vertreten durch

     

und

Herrn /Frau

     

(Beschäftigter/Beschäftigte)

   

(Vor- und Zuname)

     

wird - vorbehaltlich1

     
         

– folgende

           

Vereinbarung zum Arbeitsvertrag vom ___________________ geschlossen:

           

§1 Arbeitszeit

Abweichend vom o. a. Arbeitsvertrag wird die Leistung der Arbeitszeit sowie die Inanspruchnahme von Zeitguthaben bzw. deren Abgeltung in Form der Arbeitszeitkontenregelung vom ______________________ab   _______________________ bis _______________________ vereinbart

           

§2 Zeitgutschriften

Es wird vereinbart, folgende Zeitgutschriften dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben:

□ Wochenstunden gemäß § 7 Absatz 2 der vorläufigen Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst

□ einzeln anfallende Wochenstunden

□ Jahreswochenstunden

           

§3 Vertragsausfertigung

Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages zur Änderung des Arbeitsvertrages.

1 Ist zur Rechtswirksamkeit dieses Vertrages die Genehmigung einer Kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde erforderlich, so ist  ein entsprechender Vorbehalt anzugeben.