Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz

10. Dienstordnung für Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen in den Bayerischen (Erz-)Diözesen

I. Allgemeiner Teil
2. Einsatzorte und Aufgaben

2. Einsatzorte und Aufgaben

2.1 Pastoralreferenten/-referentinnen erfüllen ihren Dienst
- in kategorialen Seelsorgebereichen (z. B. Krankenhaus-, Hochschul-, Jugend-, Familien-, Gefängnisseelsorge), in Bildungseinrichtungen, Beratungsdiensten, Verbänden;
- in größeren Pfarreien und Seelsorgeeinheiten;
- auf Dekanats-, Regional-, Diözesanebene9;
- im Verwaltungsbereich der (Erz-)Bischöflichen Ordinariate.

2.2 Der Einsatz erfolgt v. a. in den folgenden pastoralen Aufgabenfeldern:

2.2.1 im Bereich der Verkündigung

a) Spezifische Aufgaben:
- theologisch fundierte Vermittlung zwischen konkreter Lebenssituation und Verkündigung: z. B. in der Konzeptentwicklung und Durchführung von Glaubensseminaren, Bibelkreisen, Veranstaltungen im Bereich der Gemeindekatechese, der Ehe-/Familienpastoral, der Schul- und Hochschulseelsorge;
- theologische und spirituelle Bildung;
- Förderung, Konzeption und Leitung von pastoralen Initiativen und Aufgabenbereichen, v. a. für den christlichen Dienst in der Gesellschaft;
- geistliche Begleitung;
- Beratung in Glaubens- und Lebensfragen sowie in Krisen- und Konfliktsituationen;
- Aufbau und Leitung missionarischer Arbeitsfelder: z. B. in der Cityseelsorge, Betriebsseelsorge, mit bestimmten Zielgruppen und in anderen milieuspezifischen Begegnungsfeldern10;
- und andere.

b) Weitere Aufgaben:
Vorbereitung auf den Sakramentenempfang; Aufbau und Begleitung von Gruppen: z. B. Gewinnung, Befähigung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern, regionale Koordination und Vernetzung entstehender und bestehender Aktivitäten;
- Lebensalter bezogene Glaubensvertiefung: z. B. Jugend-, Seniorenpastoral;
- schulischer Religionsunterricht;
- Öffentlichkeits- und Medienarbeit;
- und andere.

2.2.2 im Bereich der Liturgie

a) Spezifische Aufgaben:
- Konzeptentwicklung und Durchführung von Maßnahmen in der liturgischen Bildung;
- Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die Leitung von Wort-Gottes-Feiern gemäß diözesaner Regelung und anderen gottesdienstlichen Feiern;
- Entwicklung zeitgemäßer Formen der Hinführung zum Gottes­dienst11;
- und andere.

b) Weitere Aufgaben:
- Vorbereitung und Gestaltung von Gottesdiensten;
- Leitung von Andachten, Tagzeitengebet und weiteren Formen kirchlichen Betens;
- Mitwirkung bei der Ausübung einzelner Aufgaben des Weiheamtes gemäß diözesaner Vorgaben, z. B.: Übernahme von Katechesen in Kinder- und Familiengottesdiensten, Übernahme des Predigtdienstes im Rahmen der geltenden Ord­nungen12; Mithilfe bei der Kommunionspendung13; Leitung von Wort-Gottes-Feiern14; Leitung von Begräbnisfeiern15; Segnungen16;
- und andere.

2.2.3 im Bereich der Diakonie

a) Spezifische Aufgaben:
- Aufbau und Weiterentwicklung zeitgemäßer Strukturen von Ehrenamtlichkeit;
- sozialethische und theologische Bildungsangebote für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in kirchlichen und nicht-kirchlichen Einrichtungen;
- Seelsorge in Hospiz- und Palliativ-Diensten;
- theologische Reflexion der diakonischen Aufgaben17;
- pastorale Begleitung von Menschen im Kontext von Berufs- und Arbeitswelt bzw. Arbeitslosigkeit;
- Angebote zur theologisch orientierten Auseinandersetzung mit Werken der Kunst und Kultur;
- Positionierung der katholischen Kirche in Themen und an Orten des gesellschaftlichen Diskurses, z. B. in Ethikkommissionen, inter­disziplinären Projekten, auf Fachkonferenzen;
- und andere.

b) Weitere Aufgaben:
- Initiierung sozial-caritativer Projekte und Initiativen für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung18;
- pastorale Begleitung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in sozial-caritativen Diensten und Einrichtungen;
- Begleitung des ehrenamtlichen Engagements von Einzelnen und Gruppen;
- Kooperation mit Verbänden sowie kirchlichen Einrichtungen im Bereich der Caritas und kommunalen Einrichtungen im Bereich des Sozialwesens;
- Einsatz für gesellschaftliche Randgruppen;
- Begleitung von Menschen in Trauer und Verlusterfahrung;
- und andere.

2.2.4 im Bereich des Gemeindeaufbaus und der Gemeinschaftsbildung

a) Spezifische Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Pastoralplänen;
- im kategorialen Bereich: Leitung von Seelsorgestellen und Teams;
- Führung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in den übertragenen Leitungs- und Teilleitungsaufgaben;
- Förderung und theologische Qualifizierung der ökumenischen Zusammenarbeit und der Begegnung mit anderen Kulturen und Religionen;
- Unterstützung des weltkirchlichen Engagements und Erfahrungsaustausches, Förderung von weltkirchlicher Lerngemeinschaft19;
- und andere.

b) Weitere Aufgaben:
- Vernetzung verschiedener Aktionen und Gruppierungen;
- Teilnahme an den mit dem Einsatz verbundenen Dienstbesprechungen und Konferenzen;
- Wahrnehmen der Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat und anderen Gremien der kirchlichen Mitverantwortung20;
- in besonderen Fällen Übernahme der Aufgabe als stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand21 oder gegebenenfalls auch als Kirchenverwaltungsvorstand22;
- Förderung der Zusammenarbeit in Pfarreien, überpfarrlichen Zusammenschlüssen und Verbänden, in der Diözese und in der Weltkirche23;
- und andere.

2.3 Darüber hinaus werden Pastoralreferenten/-referentinnen auch mit Auf­gaben als Führungskräfte in der Verwaltung oder als Fachreferenten/-referentinnen in (Erz-)Bischöflichen Ordinariaten betraut.

2.4 Der Beruf ist darauf angelegt, Erfahrungen in verschiedenen Bereichen einzubringen, so dass im Laufe des Berufslebens der mehrmalige Wechsel der Einsatzstelle angezeigt ist.

2.5 Gespräche des Pastoralreferenten/der Pastoralreferentin mit dem diözesanen Einsatzreferenten/der diözesanen Einsatzreferentin dienen der Entwicklung und Klärung weiterer beruflicher Perspektiven. Dies gilt insbesondere im Vorfeld eines Wechsels der Einsatzstelle. Näheres regeln diözesane Ordnungen.  

 9 Vgl. Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofs­konferenz, in: Die Deutschen Bischöfe, Nr. 54, 1995, Art. II  Nr. 2.3.2.
10  Vgl. Rahmenstatuten (s. o.), Nr. 2.1.1.
11 Vgl. Rahmenstatuten (s. o.), Nr. 2.1.2.
12 Vgl. cc. 765–772 CIC; PCI, Resp. v. 20.06.1987 (AAS, Nr. 79, 1987, S. 1249). Vgl. „Pastorales Wort der Deutschen     Bischofskonferenz“ und „Ordnung   des Predigtdienstes von Laien“ v. 24.02.1988, in: Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising, Jg. 1988, Nr. 10 v. 11.05.1988, S. 235–241. Vgl. SC  Cler. u. a., Instr. „Ecclesiae de mysterio“ (s. o.), Artt. 2, 3.
13 Vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch, Nr. 68; SC Sacr., Instr. „Immensae caritatis“ v. 29.01.1973, Kap. 1, Art. I – IV (AAS, Nr. 65, 1973, S. 264–271); SC Sacr. Cult., Instr. „Inaestimabile Donum“ v. 03.04.1980, Art. 10 (AAS, Nr. 72, 1980, S. 331–343).
14 Vgl. SC Rit, Instr. „Inter Oecumenici“ v. 26.09.1964, 37 (AAS, Nr. 56, 1964, S. 884–885); Zum gemeinsamen Dienst berufen, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, in: Die Deutschen Bischöfe Nr. 62, 1999.
15 Vgl. Ordo exsequiarum (15.8.1969), Nr. 19; Die kirchliche Begräbnisfeier (29.06.2009), Praenotanda, Nr. 19.
16 Vgl. De Benedictionibus, 31. Mai 1984, Nr. 18 d. und Zum gemeinsamen Dienst berufen  (s. o.), Nrn. 53–55.
17 Rahmenstatuten (s. o.), Nr. 2.1.3.
18 Rahmenstatuten (s. o.), Nr. 2.1.3.
19 Rahmenstatuten (s. o.), Nr. 2.1.4.
20 Entsprechend der jeweiligen diözesanen Satzung bzw. dem jeweiligen diözesanen Statut für  diese Gremien.
21 Gemäß Art. 10 Abs. 4 KiStiftO bzw. Art. 6 Abs. 3 GStVS.
22 Gemäß Art. 43 Abs. 3 KiStiftO.
23 Vgl. Rahmenstatuten (s. o.), Nr. 2.1.4.