Teil D : Sonstige Regelungen

D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –

IV. Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 14 Übergangsvorschriften

Auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, findet diese Regelung keine Anwendung.