Teil D : Sonstige Regelungen
D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
IV. Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 14 Übergangsvorschriften
Auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, findet diese Regelung keine Anwendung.