Anhang III: Ordnungen zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts im Bereich der bayerischen Diözesen

5. Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung - KAGO - in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. Februar 2010

Dritter Teil - Verfahren vor den kirchlichen Gerichten für Arbeitssachen - 1. Abschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug - 3. Unterabschnitt: Besondere Verfahrensarten
§ 44a Verlust der Mitgliedschaft in einer Kommission nach Art. 7 GrO

1§ 44 Satz 1 gilt entsprechend für Klagen auf Amtsenthebung oder Feststellung des Verlusts der Mitgliedschaft in einer Kommission nach Art. 7 GrO. 2Eine Klage nach Satz 1 kann nur von der Hälfte der Mitglieder der Kommission oder der Mehrheit der Mitglieder einer Seite der Kommission erhoben werden.