Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz
7. Kirchliche Lehrerdienstordnung (KLDO)
VII. Abschnitt: Schlussvorschriften
§ 38 Bedeutung der KLDO für die Arbeitsverträge
1Auf diese Dienstordnung wird in den Arbeitsverträgen Bezug genommen. 2Sie wird dadurch zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.
§ 39 In-Kraft-Treten
Diese Dienstordnung tritt am 01.05.2008 in Kraft.