Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz

7. Kirchliche Lehrerdienstordnung (KLDO)

VII. Abschnitt: Schlussvorschriften

§ 38 Bedeutung der KLDO für die Arbeitsverträge

1Auf diese Dienstordnung wird in den Arbeitsverträgen Bezug genommen. 2Sie wird dadurch zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. 


§ 39 In-Kraft-Treten

Diese Dienstordnung tritt am 01.05.2008 in Kraft.