Teil A
A, 1. Allgemeiner Teil
Abschnitt VIII: Anhänge und Anlagen
Anlage E: Einführung, Leistungsfeststellung und Auszahlung des Leistungsentgelts
(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18a.)
(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18a.)