Anhang III: Ordnungen zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts im Bereich der bayerischen Diözesen
1. Zentral-KODA-Ordnung
§ 20 Vorbereitung der Sitzungen
Der Arbeitsrechtsausschuss bereitet bei Bedarf die Sitzungen der Zentralen Kommission vor.
Der Arbeitsrechtsausschuss bereitet bei Bedarf die Sitzungen der Zentralen Kommission vor.