Anhang III: Ordnungen zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts im Bereich der bayerischen Diözesen

1. Zentral-KODA-Ordnung

§ 8 Rechtsstellung

1Die Rechtsstellung der Mitglieder der Zentral-KODA richtet sich nach den Ordnungen der sie entsendenden Gremien.