Teil F: Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA, einzelne Diözesen betreffend (seit 14. 02. 1996)
F, 4. Statut für den Schulbeauftragten bzw. für den Fachmitarbeiter Kath. Religion für Grund-, Haupt- und Förderschulen in den (Erz-)Bistümern München und Freising und Passau
– Die BayRK genehmigt eine Stundenanrechnung von zwei bis vier Wochenstunden für den Schulbeauftragten in der Erzdiözese München und Freising.
– Die BayRK genehmigt eine Stundenanrechnung von drei Wochenstunden für den Schulbeauftragten in der Diözese Passau.
– 1. Für die Übernahme der Tätigkeit als Fachmitarbeiter in der Erzdiözese Bamberg wird eine Stundenanrechnung im Umfang von 6 Wochenstunden gewährt sowie eine Zulage in Höhe der Hälfte der mittleren Differenz zwischen ABD IV a und ABD III gezahlt (vgl. Dienstordnung der kirchlichen Fachmitarbeiter für den kath. Religionsunterricht III.7. im Amtsblatt für das Erzbistum Bamberg 1/2001).
2. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2001 in Kraft.
(Beschluss vom 24./25.04.2001)