Teil F: Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA, einzelne Diözesen betreffend (seit 14. 02. 1996)

F, 1. Sonderregelung zur Vergütung für die Leistung von begleitenden Mentorendiensten in der Ausbildung pastoraler Beruf durch die Diözese Passau

1Für die Leistung von Mentorendiensten, also die Betreuung während der Dauer von Praktika, werden je vom Mentor / von der Mentorin zu begleitendem/begleitender Praktikanten/Praktikantin für Praktika, dessen/deren Dauer wenigstens den Zeitraum von vier Wochen umfasst, jeweils nur für den Zeitraum der Betreuung Zulagen in Form zusätzlich finanziell vergüteter Arbeitszeit gewährt. 2Die Zulagen werden auf Grundlage des Stundenentgelts der Entgeltgruppe 10 (Anlage C zu ABD Teil A, 1.) und auf Basis der nachfolgend genannten Stundenumfänge errechnet:

1. Begleitung eines Priesteramtskandidaten im Religionsunterricht während des Pastoraljahres: 1,5 Stunden pro Woche

2. Begleitung eines Priesteramtskandidaten während der Praxismonate im Rahmen des Dualen Studiums: 1,5 Stunden pro Woche 

3. Begleitung eines/einer Studierenden während der Praxismonate des Studiengangs "Religionspädagogik" im Rahmen des Hochschulstudiums: 1,5 Stunden pro Woche

4. Begleitung eines/einer Studierenden während der studienbegleitenden Praktika der Fachakademie Freiburg im Breisgau: 1,5 Stunden pro Woche

5. Begleitung eines/einer Praktikanten/Praktikantin als Mentor/Mentorin während des Berufspraktischen Jahres im Rahmen der Ausbildung zum/zur Gemeindereferenten/Gemeindereferentin bzw. eines/einer Pastoralpraktikanetn/Pastoralpraktikantin während des Pastoraljahres innerhalb der Ausbildung zum/zur Pastoralreferenten/Pastoralreferentin: 1,5 Stunden pro Woche 

6. Begleitung eines/einer Lehramtsanwärters/Lehramtsanwärterin im schulischen Religionsunterricht: 0,75 Stunden pro Woche 

7. Begleitung eines/einer externen Interessenten/Interessentin für den Dienst als Gemeindeassistent/Gemeindeassistentin oder des Ständigen Diakons, insbesondere eines/einer Teilnehmers/Teilnehmerin am Lehrgang "Theologie im Fernkurs" der Würzburger Domschule: 1,5 Stunden pro Woche 

3Für die Betreuung von Vorpraktikanten/Vorkatikantinnen dür den Beruf des/der Erziehers/Erzieherin oder anderen Praktikanten/Praktikantinnen im Rahmen abzuleistender kurzzeitiger schulischer Praktika oder sonstiger kurzzeitiger Praktika wird eine Zulage nicht gewährt.