Teil E: Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende in dualen Studiengängen
E, 1. Regelungen für Auszubildende
Niederschriftserklärungen
Die von den Tarifvertragsparteien anlässlich der Unterzeichnung des TVöD am 13.09.2005 abgegebenen „Niederschriftserklärungen“ gelten für die Bayerische Regional-KODA, soweit sie für das arbeitsvertragsrechtliche Regelungswerk relevant sind, als Absichtserklärung.
1. Zu § 1:
Ausbildender im Sinne dieser Regelung ist, wer andere Personen zur Ausbildung einstellt.