Teil D : Sonstige Regelungen

D, 9. Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen

Abschnitt I Allgemeines (§ 1)
§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) für Beschäftigte im Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen (ABD).

(2) Diese Ordnung regelt ferner die Erstattung von
1. Auslagen aus Anlass der Abordnung (Trennungsgeld, § 23),
2. Auslagen für Reisen aus Anlass der Einstellung, einer Versetzung, Abordnung oder Aufhebung einer Abordnung (§ 14 Absätze 1 und 2),
3. Auslagen für Aus- und Fortbildungsreisen (§ 24 Absätze 1 bis 3) und
4. Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte aus besonderem dienstlichem Anlass (§ 24 Absatz 4).