Teil D : Sonstige Regelungen
D, 9. Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen
Soweit das Reisekostenrecht betreffende Tatbestände in dieser Reisekostenordnung nicht geregelt sind, findet hilfsweise das Bayerische Reisekostenrecht Anwendung.
Soweit das Reisekostenrecht betreffende Tatbestände in dieser Reisekostenordnung nicht geregelt sind, findet hilfsweise das Bayerische Reisekostenrecht Anwendung.