Teil D : Sonstige Regelungen

D, 4. Arbeitszeitkontenregelung

§ 14 Abgeltung von Zeitguthaben

1Bei der Abgeltung findet eine Berechnung auf der Basis der Entgeltfortzahlung (§ 21 Teil A, 1.) statt. 2Maßgeblich ist hierbei der Durchschnittsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beendigung des Arbeitszeitkontos.