Teil D : Sonstige Regelungen

D, 4. Arbeitszeitkontenregelung

§ 8 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst und Zeiten der Rufbereitschaft werden entsprechend den in Teil A, 1. vorgegebenen Bestimmungen  zeitlich berücksichtigt und dem Arbeitszeitkonto der/des Beschäftigten gutgeschrieben.