Teil D : Sonstige Regelungen
D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
§ 8 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft
Bereitschaftsdienst und Zeiten der Rufbereitschaft werden entsprechend den in Teil A, 1. vorgegebenen Bestimmungen zeitlich berücksichtigt und dem Arbeitszeitkonto der/des Beschäftigten gutgeschrieben.