Teil D : Sonstige Regelungen
D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
§ 3 Arbeitszeitnachweis
Mit der Einrichtung des Arbeitszeitkontos verpflichtet sich die/der Beschäftigte, einen schriftlichen Arbeitszeitnachweis zu führen.
Mit der Einrichtung des Arbeitszeitkontos verpflichtet sich die/der Beschäftigte, einen schriftlichen Arbeitszeitnachweis zu führen.