Teil D : Sonstige Regelungen
D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
§ 2 Antragstellung
1Beschäftigte können ein Arbeitszeitkonto schriftlich beantragen. 2Der/dem Beschäftigten ist die Einrichtung des Arbeitszeitkontos durch den Arbeitgeber zu gewähren, soweit nicht dringende dienstliche bzw. einrichtungsspezifische Gründe entgegenstehen.