Teil D : Sonstige Regelungen
D, 2. Regelung zur Kontrolle der Nutzungsbeschränkung von Internet-Diensten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Regelung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, die Internet-Dienste nutzen.
Diese Regelung findet Anwendung für alle Mitarbeiter, die Internet-Dienste nutzen.