Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe
C, 3. Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst
§ 3 Missio Canonica
Anstellungsvoraussetzungen sind:
1. Studium der Religionspädagogik an einer Fachhochschule (Dipl. FH) oder
2. theologisches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (Dipl.Theol.) oder
3. mindestens ein sonstiges religionspädagogisches Studium bzw. eine religionspädagogische Ausbildung mit der Befähigung zum Lehramt.