Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe

C, 2. Dienstordnung für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten in den bayerischen Diözesen

II. Arbeitsrechtlicher Teil
§ 1 Geltungsbereich

Diese Dienstordnung Teil II gilt für die Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten – nachfolgend Beschäftigte genannt –, die von der von der Freisinger Bischofskonferenz am 19. 09. 2001 beschlossenen Dienstordnung Teil I (siehe Anhang II) erfasst sind; für Gemeindeassistentinnen/Gemeindeassistenten gilt sie sinngemäß.