Teil B: Sonderregelungen

B, 5. Regelung für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen

§ 9 Überleitungs- und Besitzstandsregelung

(1) 1Die Überleitung der Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen, die unter den Geltungsbereich der Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts (ABD Teil A, 3.) fallen, am 1. Oktober 2005 bestimmt sich nach der vorgenannten Regelung. 2Die dem Pauschallohn zu Grunde liegende Lohngruppe bildet die Grundlage für die Zuordnung nach den §§ 4 ff. Teil A, 3.

(2) In die Pauschalentgelttabelle (§ 8 Absatz 3) werden sie am 1. Oktober 2005 auf der Grundlage der am 30. September 2005 zustehenden Lohngruppe und der erreichten Jahre in den Lohnstufen der Anlage 3 zur Regelung über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer in der bis zum 30.09.2005 geltenden Fassung übergeleitet.