Teil B: Sonderregelungen

B, 1. Beschäftigte im forstlichen Außendienst

Nr. 1
Zu § 1 - Allgemeiner Geltungsbereich -

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im forstlichen Außendienst, die nicht von § 1 Absatz 3 ABD erfasst werden.