1Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis an einer Grundschule, einer Mittelschule oder einer Realschule erfüllen, werden bei einem Einsatz an der beruflichen Schule entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung ein- und höhergruppiert, es sei denn, eine Eingruppierung nach b) ist für sie günstiger.
2Lehrkräfte mit Erster und Zweiter Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen werden bei einem Einsatz an der beruflichen Schule entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung ein- und höhergruppiert.
3Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis an einem Gymnasium erfüllen, werden bei einem Einsatz an einer beruflichen Schule ein- und höhergruppiert wie Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für berufliche Schulen.
(Hierzu Protokollerklärung Nummer 1)