Die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission beschließt, den Beschluss zur Entgeltumwandlung vom 15.04.2002, zuletzt geändert am 01.10.2007, wie folgt zu ändern:
Ziffer 1 b wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
„Im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer können auch höhere Beträge umgewandelt werden.“