F, 16. Sonderregelung zum Entgelt für pastorale Beschäftigte (Quereinstieg) in der Klinikseelsorge der Diözese Augsburg sowie in der Diözese Regensburg

Letzte Änderung am: 21.03.2024,
Beschluss vom: 21.03.2024

Die Zeiten der vorherigen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in einem Beruf im Gesundheitswesen oder in einem anderen pädagogischen oder sozialen Beruf werden teilweise, im Umfang von i. d. R. einem Drittel, für die Stufenzuordnung berücksichtigt, da diese berufliche Erfahrung für die Tätigkeit in der Klinikseelsorge förderlich ist.

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