F, 16. Sonderregelung zum Entgelt für pastorale Beschäftigte (Quereinstieg) in der Klinikseelsorge der Diözese Augsburg sowie in der Diözese Regensburg

Letzte Änderung am: 01.05.2024,
Beschluss vom: 21.03.2024

Für pastorale Beschäftigte in der Klinikseelsorge, die seit dem 1. September 2023 in einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber stehen, wird eine bestehende günstigere einzelvertragliche Regelung zum Entgelt durch das In-Kraft-Treten dieser Regelung nicht berührt.

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