1. Die Bayer. Reg.-KODA genehmigt das Statut für den kirchlichen Schulbeauftragten im Bistum Regensburg und die Ausführungsbestimmungen gem. Art. 4 Abs. 3, soweit arbeitsvertragsrechtliche Regelungen enthalten sind.
2. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 03. Juni 2001 in Kraft.
(Beschluss vom 10./11.07.2001)