(1) Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen.
(2) Diese Regelung gilt nicht für
– Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten,
– geringfügig Beschäftigte,
– Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.