D, 4. Arbeitszeitkontenregelung

Letzte Änderung am: 01.09.2009,
Beschluss vom: 09.12.2009

Vereinbarung zum Arbeitsvertrag

zur Inanspruchnahme der Arbeitszeitkontenregelung

(§ 10 AZKR)

Zwischen
dem/der

vertreten durch

(Arbeitgeber) und

Herrn/ Frau

(Beschäftigter/Beschäftigte)

(Vor- und Zuname)
wird – vorbehaltlich1

folgende

Vereinbarung zum Arbeitsvertrag vom ___________________ geschlossen:

§ 1 Arbeitszeit

Abweichend vom o. a.  Arbeitsvertrag wird die Leistung der Arbeitszeit sowie die Inanspruchnahme  von Zeitguthaben bzw. deren Abgeltung in Form der Arbeitszeitkontenregelung   vom ________________________ ab _______________________ bis   _____________________ vereinbart.

§ 2   Zeitgutschriften

Es wird vereinbart, folgende Zeitgutschriften dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben:

□ Ausgleich für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nach § 7 Absatz 3 und Teil A, 1.,  soweit sie nicht in der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt   sind,

□ Ausgleich für Mehrarbeit (§ 7 Absatz 6 Teil A, 1.),

□ Ausgleich für Überstunden (§ 7 Absatz 7 Teil A, 1.),

□ Abgeltung von Zeitzuschlägen (§ 8 Absatz 1 Teil A, 1.),

□ nicht in Anspruch genommene Urlaubstage, die den Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz   (BUrlG) übersteigen,

□ Ausgleich für Arbeitsstunden, die aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Anweisung  durch den Arbeitgeber über das Maß der mit ihm vereinbarten regelmäßigen  Arbeitszeit hinaus zur Erfüllung zusätzlicher Aufgaben geleistet werden2.

§ 3   Vertragsausfertigung

Jede Vertragspartei erhält eine   Ausfertigung dieses Vertrages zur Änderung des Arbeitsvertrages.

1 Ist zur Rechtswirksamkeit  dieses Vertrages die Genehmigung einer Kirchlichen Stiftungsaufsichtsbehörde  erforderlich, so ist ein entsprechender Vorbehalt anzugeben.

2 Gilt für Beschäftigte im pastoralen Dienst

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