§ 1 Geltungsbereich
Die „Ordnung über die betriebliche Altersversorgung der bei der Bayerischen Versorgungskammer – Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden versicherten Beschäftigten im kirchlichen Dienst – Versorgungsordnung A“ gilt für die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer (Beschäftigte) und Auszubildende, die unter den Geltungsbereich des Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen fallen, soweit nicht § 25 a oder § 25 b ABD Teil A, 1. zur Anwendung kommt.