C, 5. Dienstordnung für Mesnerinnen und Mesner

Letzte Änderung am: 01.01.2020,
Beschluss vom: 17.07.2019

1Die Beschäftigten müssen insbesondere durch die hohe Nähe des Dienstes zur Liturgie eine entsprechende persönliche Eignung besitzen. 2Dazu gehört auch die Bereitschaft, die eigenen Kompetenzen laufend den Anforderungen anzupassen und sich entsprechend zu qualifizieren. 3Sie sollen eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst in einem handwerklichen Beruf, nachweisen.

Mittwoch, Mai 7, 2025

§ 1 Einstellungsvoraussetzungen und persönliches Profil

1Die Beschäftigten müssen insbesondere durch die hohe Nähe des Dienstes zur Liturgie eine entsprechende persönliche Eignung besitzen. 2Dazu gehört auch die Bereitschaft, die eigenen Kompetenzen laufend den Anforderungen anzupassen und sich entsprechend zu qualifizieren. 3Sie sollen eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst in einem handwerklichen Beruf, nachweisen.

Mittwoch, Mai 7, 2025

§ 2 Anstellungsvoraussetzungen

1Die Beschäftigten müssen insbesondere durch die hohe Nähe des Dienstes zur Liturgie eine entsprechende persönliche Eignung besitzen. 2Dazu gehört auch die Bereitschaft, die eigenen Kompetenzen laufend den Anforderungen anzupassen und sich entsprechend zu qualifizieren. 3Sie sollen eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst in einem handwerklichen Beruf, nachweisen.

Donnerstag, Oktober 10, 2024

§ 2 Anstellungsvoraussetzungen

1Die Beschäftigten müssen die ihrem Dienst entsprechende Eignung besitzen. 2Sie sollen eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst in einem handwerklichen Beruf, nachweisen. 3Vor Dienstantritt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit im kirchlichen Dienst erwünscht. 4Die Beschäftigten sollen einen Grundkurs der überdiözesanen Mesnerschule in Freising besuchen.

Donnerstag, Oktober 10, 2024

§ 2 Anstellungsvoraussetzungen

1Die Beschäftigten müssen die ihrem Dienst entsprechende Eignung besitzen. 2Sie sollen eine abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst in einem handwerklichen Beruf, nachweisen. 3Vor Dienstantritt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit im kirchlichen Dienst erwünscht. 4Die Beschäftigten sollen einen Grundkurs der überdiözesanen Mesnerschule in Freising besuchen.