Anlagen

Letzte Änderung am: 01.08.2012,
Beschluss vom: 28.11.2012

Übersicht über die Unterrichtspflichtzeiten von Religionslehrkräften an staatlichen Schulen (Stand: August 2012)

Gym
-nasien

Waldorf-schulen

Schulart

Realschulen / sonstige berufliche Schulen

Berufsober-schulen/ Fachober-schulen

 UPZ

 24

23

23

26

Altersermäßigung

ab 58. Lbj.: 1 Untst.

Siehe Anlage 1

ab 60. Lbj.: 2 Untst.

ab 62. Lbj.: 3 Untst.

Ermäßigungs-
stunden wegen

bei einem Grad der Behinderung

Schwerbehinderung

ab 50           2 Untst.

ab 70           3 Untst.

ab 90           4 Untst.

Abkürzungen: UPZ: Unterrichtspflichtzeit(en) pro Woche; Lbj.: Lebensjahr; Untst.: Unterrichtsstunde pro Woche (Dauer: 45 Minuten).

*Für Lehrkräfte, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt für das Schuljahr 2012/2013 eine Übergangsregelung (UPZ jeweils um 0,5 erhöht).

No revisions available.