Anlagen

Letzte Änderung am: 01.09.2009,
Beschluss vom: 16.07.2009

Übersicht über die Unterrichtspflichtzeiten von Religionslehrkräften an staatlichen Schulen (Stand: Mai 2008)

Schulart Realschulen / sonstige berufliche Schulen Gymnasien Berufsoberschulen/ Fachober-schulen Waldorfschulen
Personengruppe
bis 50. Lbj. 25 24 24 26
UPZ 50.-60. Lbj. 24,5 23,5 23,5
ab 60. Lbj. 24 23 23
Altersermäßigung ab 58. Lbj.: 1 Untst. Siehe Anlage 1
ab 60. Lbj.: 2 Untst.
ab 62. Lbj.: 3 Untst.
UPZ 24 23 23 26
Schwerbehinderte
Ermäßigungsstunden bei einem Grad der Behinderung
wegen ab 50           2 Untst.
Schwerbehinderung ab 70           3 Untst.
ab 90           4 Untst.

 

Abkürzungen: UPZ: Unterrichtspflichtzeit(en) pro Woche; Lbj.: Lebensjahr; Untst.: Unterrichtsstunde pro Woche (Dauer: 45 Minuten).
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