Abschnitt A - Regelungen zu Ein- und Höhergruppierungen sowie zum Übergangsrecht

Letzte Änderung am: 01.11.2006,
Beschluss vom: 23.04.2007

1Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis nicht dem ABD unterliegt und über den 31.10.2006 fortbesteht, können bis zum 31.10.2007 durch schriftliche Erklärung verlangen, dass der Schulträger einen Änderungsvertrag auf der Grundlage des ABD schließt. 2In diesem Fall wird ihr Entgelt rückwirkend ab 01.11.2006 nach der Besoldungsordnung A unter Berücksichtigung der Bestimmung des Absatzes 3 der jeweiligen Nr. 5 ABD Teil B, 4.1.1., 4.1.2. und 4.1.3. ermittelt, soweit nicht bereits am 31.10.2006 Entgelt gemäß Besoldungsordnung A bezogen wurde. 3§§ 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden.

Dienstag, Februar 11, 2025

§ 6 Lehrkräfte die nicht dem ABD unterliegen

1Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis nicht dem ABD unterliegt und über den 31.10.2006 fortbesteht, können bis zum 31.10.2007 durch schriftliche Erklärung verlangen, dass der Schulträger einen Änderungsvertrag auf der Grundlage des ABD schließt. 2In diesem Fall wird ihr Entgelt rückwirkend ab 01.11.2006 nach der Besoldungsordnung A unter Berücksichtigung der Bestimmung des Absatzes 3 der jeweiligen Nr. 5 ABD Teil B, 4.1.1., 4.1.2. und 4.1.3. ermittelt, soweit nicht bereits am 31.10.2006 Entgelt gemäß Besoldungsordnung A bezogen wurde. 3§§ 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden.

Dienstag, Februar 11, 2025

§ 6 Lehrkräfte die nicht dem ABD unterliegen

1Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis nicht dem ABD unterliegt und über den 31.10.2006 fortbesteht, können bis zum 31.10.2007 durch schriftliche Erklärung verlangen, dass der Schulträger einen Änderungsvertrag auf der Grundlage des ABD schließt. 2In diesem Fall wird ihr Entgelt rückwirkend ab 01.11.2006 nach der Besoldungsordnung A unter Berücksichtigung der Bestimmung des Absatzes 3 der jeweiligen Nr. 5 ABD Teil B, 4.1.1., 4.1.2. und 4.1.3. ermittelt, soweit nicht bereits am 31.10.2006 Entgelt gemäß Besoldungsordnung A bezogen wurde. 3§§ 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden.

Freitag, Oktober 11, 2024

§ 6 Lehrkräfte die nicht dem ABD unterliegen

1Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis nicht dem ABD unterliegt und über den 31.10.2006 fortbesteht, können bis zum 31.10.2007 durch schriftliche Erklärung verlangen, dass der Schulträger einen Änderungsvertrag auf der Grundlage des ABD schließt. 2In diesem Fall wird ihr Entgelt rückwirkend ab 01.11.2006 nach der Besoldungsordnung A unter Berücksichtigung der Bestimmung des Absatzes 3 der jeweiligen Nr. 5 ABD Teil B, 4.1.1., 4.1.2. und 4.1.3. ermittelt, soweit nicht bereits am 31.10.2006 Entgelt gemäß Besoldungsordnung A bezogen wurde. 3§§ 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden.