B, 4.2. Eingruppierung und Höhergruppierung von Lehrkräften, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis an der betreffenden Schulart nicht erfüllen

Letzte Änderung am: 23.03.2023,
Beschluss vom: 23.03.2023

Diese Eingruppierungsregelungen gelten für Lehrkräfte mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.07.2023. Für die Ein- und Höhergruppierung von Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2023 bestand, gelten ABD Teil B, 4.1. Anlagen A, B und C bis zum Inkrafttreten eines Überleitungsrechts am 01.01.2024 weiter.

Freitag, November 8, 2024

Vorbemerkung

Diese Eingruppierungsregelungen gelten für Lehrkräfte mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.07.2023. Für die Ein- und Höhergruppierung von Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2023 bestand, gelten ABD Teil B, 4.1. Anlagen A, B und C bis zum Inkrafttreten eines Überleitungsrechts am 01.01.2024 weiter.

Freitag, November 8, 2024

Vorbemerkung

Diese Eingruppierungsregelungen gelten für Lehrkräfte mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.07.2023. Für die Ein- und Höhergruppierung von Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2023 bestand, gelten ABD Teil B, 4.1. Anlagen A, B und C bis zum Inkrafttreten eines Überleitungsrechts am 01.01.2024 weiter.

Freitag, November 8, 2024

Vorbemerkung

Diese Eingruppierungsregelungen gelten für Lehrkräfte mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.07.2023. Für die Ein- und Höhergruppierung von Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2023 bestand, gelten ABD Teil B, 4.1. Anlagen A, B und C bis zum Inkrafttreten eines Überleitungsrechts am 01.01.2024 weiter.

Freitag, November 8, 2024

Vorbemerkung

Diese Eingruppierungsregelungen gelten für Lehrkräfte mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.07.2023. Für die Ein- und Höhergruppierung von Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2023 bestand, gelten ABD Teil B, 4.1. Anlagen A, B und C bis zum Inkrafttreten eines Überleitungsrechts am 01.01.2024 weiter.

Freitag, November 8, 2024

Vorbemerkung

Diese Eingruppierungsregelungen gelten für Lehrkräfte mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.07.2023. Für die Ein- und Höhergruppierung von Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2023 bestand, gelten ABD Teil B, 4.1. Anlagen A, B und C bis zum Inkrafttreten eines Überleitungsrechts am 01.01.2024 weiter.

Freitag, Oktober 11, 2024

Vorbemerkung

Diese Eingruppierungsregelungen gelten für Lehrkräfte mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.07.2023. Für die Ein- und Höhergruppierung von Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2023 bestand, gelten ABD Teil B, 4.1. Anlagen A, B und C bis zum Inkrafttreten eines Überleitungsrechts am 01.01.2024 weiter.