Fünfter Abschnitt - Wahlhandlung

Letzte Änderung am: 25.02.2018,
Beschluss vom: 25.02.2016

1Die Diözesan-Wahlvorstände bzw. der Lehrer-Wahlvorstand versenden bzw. versendet die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten. 2Die Wahlunterlagen bestehen aus dem Stimmzettel, einem kleineren Umschlag mit der Aufschrift „Wahl zur Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen – Stimmzettelumschlag“ und einem größeren Umschlag mit der Aufschrift „Wahl zur Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen – Wahlbriefumschlag“. 3Auf dem Wahlbriefumschlag ist die Anschrift des zuständigen Wahlvorstandes aufzudrucken.

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