Dritter Abschnitt - Wahlberechtigung, Wahlvorschlagsrecht und Wählbarkeit

Letzte Änderung am: 01.04.2022,
Beschluss vom: 31.03.2022

Wahlvorschlagsberechtigt sind die wahlberechtigten Beschäftigten, die innerhalb der vom Wahlvorstand festgelegten Frist in einem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen.

 

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