1Diese Richtlinien gelten für Praktikantinnen und Praktikanten, deren Rechtsverhältnisse nicht nach dem ABD oder einem anderen Arbeitsvertragswerk wesentlich gleichen Inhalts geregelt sind und die in die Verwaltung oder den Betrieb eingegliedert sind. 2Das ist nur dann der Fall, wenn die Praktikantin/der Praktikant während der gesamten täglichen Arbeitszeit in der Einrichtung praktisch tätig ist. 3Gelegentliche, die praktische Tätigkeit begleitende Unterrichtsveranstaltungen sind unschädlich.