Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen

Letzte Änderung am: 11.07.2024,
Beschluss vom: 11.07.2024

Anlage 148 (herunterladen)

Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 10./11. Juli 2024 

 

-ABD Teil A, 1. und Teile C, 1., C, 2. und C, 3. (Befristete Arbeitsverträge)
hier: Folgeänderungen aufgrund der ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission vom 21.02.2024 (Gesamtregelung zur Befristung, ABD Teil H, 6.)

rückwirkend zum 1. Juni 2024
Sie gelten für alle Arbeitsverträge, die ab 1. Juni 2024 befristet abgeschlossen werden.

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Folgeänderungen in den Eingruppierungsregelungen des Teils B, 4.2.

rückwirkend zum 1. August 2023

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Folgeänderungen in den Eingruppierungsregelungen des Teils B, 4.2. – Lehrkräfte für Instrumentalunterricht –

Artikel 1 Nr. 1-3 treten zum 1. August 2024 in Kraft.
Artikel 1 Nr. 4 tritt rückwirkend zum 1. August 2023 in Kraft.

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Anrechnungsstunden beim Einsatz als betreuende Lehrkraft für Nichterfüllerinnen und Nichterfüller ohne Lehramtsbefähigung

zum 1. August 2024

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: aufwachsende Zulage für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, die als Nichterfüllerinnen bzw. Nichterfüller der Fallgruppe 1 zugeordnet sind

rückwirkend zum 1. Januar 2024

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Änderung der Beurteilungsrichtlinien

zum 1. August 2024

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Befristungsregelungen – Änderungen vor dem Hintergrund der ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission vom 22. Januar 2024

rückwirkend zum 1. Januar 2024

 

-ABD Teil D, 1. (Regelung zur Aufnahme kirchenspezifischer Bestandteile in die Arbeitsverträge in den bayerischen Diözesen)
hier: Anpassung infolge der Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes

zum 1. September 2024

 

 

-ABD Teil D, 8. (Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende)
hier: Erhöhung der Beträge entsprechend dem Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 26. März 2024 zum TV-EL vom 23. Juli 2007

zum 1. November 2024

 

-ABD Teil F, 18. (Sonderregelung zum Entgelt für Religionslehrkräfte und Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen in der Diözese Passau in der Tätigkeit als Seminarrektoren und Seminarrektorinnen und zur Anrechnung von Arbeitszeit für die Tätigkeit als Schulbeauftragte)
hier: Eingruppierung von Seminarrektoren/Seminarrektorinnen im Kirchendienst in der Diözese Passau

zum 1. September 2024
Die Regelung in Teil F, 4., 2. Spiegelstrich tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

 

 

Anlage 147 (herunterladen)

Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 20./21. März 2024 

 

-ABD Teil A, 1. (Allgemeiner Teil)
hier: Änderung des § 5a „Freiwillige Qualifizierungsmaßnahmen“

zum 1. Mai 2024

 

-ABD Teil A, 1. § 30 (Befristete Arbeitsverträge)
hier: Änderung von § 30 Absatz 5

zum 1. Mai 2024

 

-ABD Teil A, 2.3. Nummer 40 (Entgeltordnung für Beschäftigte in der Ehe-, Familien- und Lebensberatung)
hier: Neufassung der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2

rückwirkend zum 1. September 2023

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Anpassung der Beurteilungsrichtlinien

 rückwirkend zum 1. Juni 2022

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Folgeänderungen in den Eingruppierungsregelungen des Teils B, 4.2. sowie in den Teilen B, 4.1.1. und 4.1.3.

rückwirkend zum 1. August 2023

 

-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Anpassung der Ordnung für Berufsbezeichnungen, Teil B, 4.3. – Angleich der Wartezeiten für Erfüllerinnen und Erfüller bzw. Nichterfüllerinnen und Nichterfüller sowie Anpassungen in Teil B, 4.2. – Eingruppierungsregelungen

rückwirkend zum 1. August 2023

 

 

-ABD Teil D, 8. (Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende)
hier: Geltungsbereich

zum 1. Mai 2024

 

Der folgende Beschluss gilt nur für die Diözesen Augsburg und Regensburg

-ABD Teil F, 16. (Sonderregelung zum Entgelt für pastorale Beschäftigte (Quereinstieg) in der Klinikseelsorge der Diözese Augsburg sowie der Diözese Regensburg)
hier: Sonderregelung

zum 1. Mai 2024
Sie findet Anwendung auf Beschäftigte, die ihre Berufseinführung
spätestens bis zum 31.12.2024 beginnen.

 

Der folgende Beschluss gilt nur für die Diözese Bamberg

-ABD Teil F, 17. (Sonderregelung für Mitarbeitende in der Klinikseelsorge der Erzdiözese Bamberg)
hier: Sonderregelung

zum 1. Mai 2024
Sie findet Anwendung auf Beschäftigte, die ihre Berufseinführung
spätestens bis zum 31.12.2024 beginnen.

 

 

Anlage 146 (herunterladen)

Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 21. Februar 2024 

 

-ABD Teil H, 6. (Beschlüsse der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission)
hier: Aufnahme der ersetzenden Entscheidung des Vermittlungsausschusses der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission vom 22. Januar 2024

zum 1. Juni 2024

 

-ABD Teil B, 5. (Regelung für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen)
hier: Erhöhung der Pauschalentgelte in Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 8 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005

zum 1. März 2024

 

-ABD Teil D, 7. (Regelung über die Bewertung der Personalunterkünfte für Beschäftigte)
hier: Änderungen

rückwirkend zum 1. Januar 2024

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