Betriebseigene Prüfung (BeP)

Letzte Änderung am: 01.01.2021,
Beschluss vom: 25.11.2020

Entgeltgruppe 4

Bauhofwart ohne einschlägige Ausbildung.

 

Entgeltgruppe 5

Beschäftigte des Bauhofs mit einschlägiger mindestens dreijähriger Berufsausbildung, z.B. im Berufsfeld des Baugewerbes, Hoch- und Tiefbauberufe, Gartenbau-, Agrar- und Forstberufe, Metallberufe, Elektroberufe, holzverarbeitende Berufe, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben.

 

Entgeltgruppe 6

1. Beschäftigte des Bauhofs der Entgeltgruppe 5 mit hochwertigen Tätigkeiten, z.B. Arbeitseinteilung in der Gruppe, Mitarbeiter einweisen und unterweisen, verantwortliche Betreuung von Gefahrstofflagern, Hochwasserschutzvorrichtungen warten, besonders wertvolle Maschinen und Geräte warten.

2. Beschäftigte des Bauhofs, die vom Arbeitgeber zur ständigen Vertretung der Leitung des Bauhofs in Bauhöfen mit bis zu 10 der Leitung unterstellten Beschäftigten bestellt sind.

 

Entgeltgruppe 7

1. Beschäftigte des Bauhofs der Entgeltgruppe 5 mit besonders hochwertigen Arbeiten.

2. Beschäftigte des Bauhofs, die vom Arbeitgeber zur Leitung des Bauhofs in Bauhöfen mit bis zu 10 der Leitung unterstellten Beschäftigten bestellt sind.

3. Beschäftigte des Bauhofs, die vom Arbeitgeber zur ständigen Vertretung der Leitung des Bauhofs in Bauhöfen ab 11 – 19 der Leitung unterstellten Beschäftigten bestellt sind.

 

Entgeltgruppe 8

1. (frei)

2. Beschäftigte in Bauhöfen, die vom Arbeitgeber zur Leitung des Bauhofs in Bauhöfen mit 11 – 19 der Leitung unterstellten Beschäftigten bestellt sind.

3. Beschäftigte in Bauhöfen, die vom Arbeitgeber zur ständigen Vertretung der Leitung des Bauhofs in Bauhöfen ab 20 der Leitung unterstellten Beschäftigten bestellt sind.

 

Entgeltgruppe 9a

1. Beschäftigte von Bauhöfen, die vom Arbeitgeber zum Leiter des Bauhofs bestellt sind ab 20 unterstellten Beschäftigten.

2. (frei)

Anmerkungen:
1. (frei)
2. Zu den Entgeltgruppen 6 Fallgruppe 2, 7 Fallgruppe 2 und 3, 8 Fallgruppe 2 und 3 und 9a Fallgruppe 1: Unterstellte Beschäftigte in diesem Sinne sind alle Beschäftigten, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zum jeweiligen Arbeitgeber stehen und der Leitung des Bauhofs unterstellt sind.

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