Entgeltgruppe 2
1. Garderobenpersonal, soweit nicht Entgeltgruppe 1.
2. Garderobenpersonal, wenn Gebühren zu kassieren sind.
Entgeltgruppe 3
1. Beschäftigte mit Hilfstätigkeiten, soweit nicht Entgeltgruppe 2.
2. Botin/Bote mit Aufsichtsfunktion ohne Fahrertätigkeiten.
3. Buchpflegerinnen/Buchpfleger in Büchereien.
4. (frei)
5. (frei)
6. Helferinnen/Helfer in Laboratorien.
7. (frei)
8. (frei)
9. Ordnungsleute.
10. Weinkellereiarbeiterinnen/Weinkellereiarbeiter.
Entgeltgruppe 4
1. (frei)
2. (frei)
3. Messgehilfinnen/Messgehilfen ohne einschlägige Berufsausbildung.
4. Handwerkerhelferinnen/Handwerkerhelfer.
5. Maschinistinnen/Maschinisten.
6. Museumswärterinnen/Museumswärter.
7. (frei)
8. (frei)
9. Elektroprüferinnen/Elektroprüfer.
10. Desinfekteurinnen/Desinfekteure.
11. Wägerinnen/Wäger.
12. (frei)
13. Badewärterinnen/Badewärter (Badegehilfinnen/Badegehilfen) in medizinischen Bädern.
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte in Werkstätten (auch werkstättliche Tätigkeiten in Lagern) mit einschlägiger mindestens dreijähriger Berufsausbildung (z.B. Metall-, Holz-, und Elektroberufe, Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer, Installation, Baugewerbe), die handwerkliche Tätigkeiten ausüben.
2. (frei)
Entgeltgruppe 8
1. Druckfacharbeiterinnen/Druckfacharbeiter (z.B. Buchdruckerinnen/Buchdrucker) der graphischen Berufsrichtung mit besonders hochwertigen Aufgaben (z.B. künstlerische Mehrfarbendrucke, mehrfarbige Landkartendrucke, mehrfarbige Siebdrucke).
2. Facharbeiterinnen/Facharbeiter (z.B. Büromaschinenmechanikerinnen/ Büromaschinenmechaniker), die hochwertige und komplizierte Rechenmaschinen und Buchungsmaschinen oder Datenverarbeitungsanlagen selbständig warten und instand setzen.
3. Elektrofacharbeiterin/Elektrofacharbeiter, die
a) komplizierte elektrische und mechanische Schaltanlagen, Fernwirkanlagen, Funkanlagen, Fernsehanlagen, Fernmeldeanlagen und Sicherungsanlagen oder komplizierte Schutzeinrichtungen, Steuereinrichtungen, Messeinrichtungen und Regeleinrichtungen (z.B. Generatorenschutz, Leitungsschutz, Hochspannungstransformatoren, Leistungsschalter), erstellen oder warten und instand setzen (z.B. Fehlereingrenzungen durch selbständige hochfrequenztechnische oder gleichschwierige Messungen),
b) schwierige Fehlermessarbeiten und Ortungsarbeiten an Leitungen (auch Kabel) ausführen,
c) (frei)
4. Metall- oder Elektrofacharbeiterinnen/Metall- oder Elektrofacharbeiter, die selbständig hochwertige Messinstrumente (darunter fallen nicht Hauszähler) bzw. besonders empfindliche Automaten (z.B. Fahrscheinautomaten mit Geldeinwurf) prüfen, warten und instand setzen.
5. Facharbeiterinnen und Facharbeiter mit einschlägigen Spezialkenntnissen, die Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten an komplizierten Atemschutzgeräten sowie an komplizierten medizinischen Geräten ausführen oder komplizierte orthopädische Hilfsmittel (auch Bandagen) anfertigen oder instand setzen.
6. Metallfacharbeiterinnen/Metallfacharbeiter oder Elektrofacharbeiterinnen/ Elektrofacharbeiter, die Wartungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten an hochwertigen und komplizierten Messeinrichtungen und Regeleinrichtungen ausführen (z.B. Eichen, Instandsetzen und Überwachen von Messgeräten und Regelgeräten oder Instandhalten und Eichen von Gasgeräten und chemischen Analysiergeräten oder Überprüfen und Eichen von Differenzdruckmeßgeräten).
7. (frei)
8. (frei)
9. (frei)
10. (frei)
11. (frei)
12. (frei)
13. Elektrofacharbeiterinnen/Elektrofacharbeiter (z.B. Elektromaschinenmonteurinnen/ Elektromaschinenmonteure) mit besonders schwierigen und verantwortungsvollen Prüfarbeiten, Instandsetzungsarbeiten an Drehstrommotoren, Umformern und Transformatoren.
14. Steinmetzinnen/Steinmetze, die schwierige Instandsetzungsarbeiten oder Restaurierungsarbeiten verrichten.
15. Facharbeiterinnen/Facharbeiter in zentralen Ausbildungswerkstätten oder in Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt, die Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren ausbilden.
Entgeltgruppe 9a
1. Facharbeiterinnen und Facharbeiter in zentralen Ausbildungswerkstätten oder in Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt, die Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren ausbilden, soweit keine Meisterin/kein Meister in diesem Fachbereich die Ausbildungsleitung innehat.
2. Facharbeiterinnen/Facharbeiter, die komplizierte und komplexe Anlagen der Energieversorgungstechnik, der Steuerungstechnik, Regelungstechnik und Antriebstechnik, der Meldetechnik, der Zugsicherungstechnik mit Mikrocomputern oder speicherprogrammierbaren Steuerungen selbständig erstellen oder instand setzen und prüfen, Fehler erkennen und beheben und, soweit es die Anlage erfordert, programmieren.
3. Facharbeiterinnen/Facharbeiter die komplizierte und komplexe Anlagen der Informationstechnik und Datentechnik, einschließlich zugehöriger Steuereinrichtungen und Regeleinrichtungen (z.B. rechnergesteuerte Zentralen, rechnergesteuerte Gefahrmeldeanlagen), selbständig erstellen oder instand setzen und prüfen, Fehler erkennen und beheben und, soweit es die Anlage erfordert, programmieren.
4. (frei)
5. Elektrofacharbeiterinnen/Elektrofacharbeiter oder Metallfacharbeiterinnen/ Metallfacharbeiter, die besonders hochwertige, sensible Messinstrumente, Automaten oder medizinisch-technische Geräte jeweils mit Mikroprozessorensteuerung selbständig und verantwortlich prüfen und instand setzen sowie ggf. programmieren.
6. (frei)
7. Facharbeiterinnen/Facharbeiter, die an besonders komplizierten elektropneumatischen, elektrohydraulischen oder elektromechanischen Einrichtungen mit Mikroprozessorensteuerung selbständig Fehler eingrenzen und feststellen.
8. Elektrofacharbeiterinnen/Elektrofacharbeiter oder Metallfacharbeiterinnen/ Metallfacharbeiter, die komplexe große Heizungsanlagen, Kälteanlagen und Klimaanlagen bedeutender Bereiche (z.B. OP-Bereiche, große DV-Zentren) einschließlich Elektrotechnik (Messtechnik, Steuerungstechnik und Regeltechnik) selbständig und verantwortlich prüfen, justieren und instand setzen.
9. (frei)
10. (frei)
11. (frei)
12. (frei)
13. (frei)
14. (frei)
15. (frei)