Entgeltgruppe 4
Kommunale Beschäftigte, die bei der Durchführung von Veranstaltungen in nicht unerheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten ausüben
Entgeltgruppe 8
Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die nicht als Verantwortliche im Sinne des § 39 VStättV benannt ist, sondern als Fachkraft gem. § 40 Abs. 5 Nr. 4 VStättV verantwortlich entsprechende Tätigkeiten übernimmt.
Entgeltgruppe 9a
Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik im Sinne des § 39 VStättV benannt ist und als Verantwortliche gem. § 40 VStättV tätig ist.