17. Beschäftigte in Gesundheitsberufen

Letzte Änderung am: 01.04.2017,
Beschluss vom: 30.11.2016

Es finden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A, 2.2.1. Nummer 3 Anwendung.

Mittwoch, Februar 12, 2025

17.12. Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte

Es finden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A, 2.2.1. Nummer 3 Anwendung.

Donnerstag, Oktober 10, 2024

17.12. Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte

Es finden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A, 2.2.1. Nummer 3 Anwendung.