A, 2.3. Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen

Letzte Änderung am: 01.01.2017,
Beschluss vom: 30.11.2016

Entgeltgruppe 5

Beschäftigte, die die vorgeschriebene Ausführung von Bauarbeiten und das Baumaterial nach Menge und Güte kontrollieren (Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher, Bauaufseherinnen und Bauaufseher).

Entgeltgruppe 6

Baustellenaufseherinnen und Baustellenaufseher (Bauaufseherinnen und Bauaufseher), deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt, dass schwierigere Kontrollarbeiten zu verrichten sind. (Hierzu Anmerkung)

Anmerkung:
Schwierigere Kontrollarbeiten sind z.B.:
– Festhalten von Zwischenaufnahmen, die während der Bauausführung erforderlich werden;
– Fertigen von einfacheren Aufmaßskizzen sowie einfacheren Flächen- und Massenberechnungen;
– Überwachen von Erdarbeiten in schwierigem Gelände;
– Kontrolle des Gefälles bei Gräben und Rohrleitungen;
– Kontrolle der Materialeinbringung für Stahlbetonarbeiten;
– Überwachen der Arbeiten zahlreicher Bauwerke auf größeren Baustellen.

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